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Rechtliches, Teledienstgesetz und verhindern von SPAM-Mails
Version: 4.0
Das Newsletter-Modul darf nicht zum Versand von Massenmails verwendet werden, ohne dass dies durch die jeweiligen Empfänger ausdrücklich erlaubt wurde. Der Versender macht sich ansonsten des vorsätzlichen Spammings schuldig. Dies wird in Deutschland und Europa rechtlich verfolgt. Entsprechende Bestimmungen können im Teledienstleistungsgesetz nachgelesen werden. Es dient dem Schutz der Verbraucher/Empfänger. Der Versender kann auf Schadenersatz verklagt werden, bzw. wird dessen Server auf Blacklisten gelistet und ist dann für andere nicht mehr erreichbar.
Das Versenden von Newsletter-Mailings ist nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- der Interessent meldet sich auf einer Webseite an einem Newsletter persönlich an
- er erhält eine e-Mail in der ein Verweis zusätzlich bestätigt werden muss (dies nennt man "double opt-in")
- er bestätigt den Link und wird dann in der Mailingliste als Empfänger freigeschalten
- ab sofort erhält er den Newsletter
- in jedem Newsletter und auf der Webseite muss der Empfänger die Möglichkeit haben, sich einfach vom Newsletter wieder abzumelden
- im Newsletter wird dies durch einen Abmeldelink realisiert, dieser wird dynamisch mit {unsubscribe} eingebunden
- in der Webseite muss die entsprechende Box zur Abmeldung vorhanden sein
Der gesamte Ein- und Austrageworkflow der Interessenten funktioniert automatisch und muss nicht beeinflusst werden. Sämtliche Schritte werden von der Software mitgeloggt, damit diese auch als rechtliche Absicherung und Beweis geltend gemacht werden können.
Sollten nach einer gewissen Zeit nicht genug Empfänger eingetragen sein, ist es sinnvoller, das Marketing anzupassen bzw. die Bewerbung des Newletters zu verstärken, als selbst Empfänger einzutragen.
Der Erstversand
Als Versender fragt man sich natürlich, wie man seinen Kundenstamm an den Newsletter heran führt. Folgende Varianten könnte man ins Auge fassen, wenngleich auch dafür ein entsprechender Grund (AGB's) bzw. eine Berechtigung vorliegt:
- Kunden direkt ansprechen und auf das neue Angebot hinweisen - via Telefon, Meeting etc.
- Normale Rundmail schreiben (im Mailprogramm) und auf Internetangebot hinweisen, aber hinzufügen, das der Kunde noch nicht als Empfänger eingetragen ist
- Klassisches Print-Mailing mit Hinweis auf Internetangebot
- Erstmailing über das Newsletter light Modul
- Gruppe anlegen im Site User Modul
- einen separaten Newsletter anlegen - Gruppe zuordnen
- Gruppe einmalig mit Empfänger befüllen, über das Site User Modul oder die Datenbank direkt
- Im Mailing entsprechend zum Newsletter einladen - direkten Link anbieten! Newsletter schmackhaft machen, darauf hinweisen, dass diese Mail kein Newsletter ist
- Mailing versenden
- Gruppe wieder löschen
In allen Fällen ist es angebracht, den Empfänger zu hofieren und um Erlaubnis zu fragen, denn letztendlich will der Versender was vom Empfänger. Das sollte man in jedem Fall respektieren und immer vor Augen haben!
letzte Änderung: 01.08.2011
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